Australien stellt für Reisende aus 45 Nationen für temporär befristete Aufenthalte entweder ein ETA oder ein eVisitor Visum aus. Nachfolgend haben wir die Berechtigungen nach Herkunftsland und Reisezweck für Interessenten anschaulich erklärt:
ETA Visum | eVisitor Visum | |
Welche Länder sind zugelassen? |
Brunei, Canada, Hong Kong, Japan, Malaysia, Singapore, South Korea, China, US |
European Union, Andorra, Iceland, Liechtenstein, Monaco, Norway, San Marino, Switzerland and Vatican City |
Wo liegt der Unterschied zwischen ETA und eVisitor? |
Im Kern ist das ETA und eVisitor Visum gleich |
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Voraussetzungen für ein ETA/ eVisitor Visum |
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Was darf ich mit einem ETA/eVisitor Tourist Visum machen? |
Freizeit, Erholung, Urlaubsreise, Besuch von Freunden oder Familienangehörigen. |
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Was darf ich mit einem ETA/eVisitor Geschäftsvisum machen? |
Geschäftsanbahnungen, Orientierungsreisen, Teilnahme an Messen und Konferenzen, Geschäftsverhandlungen |
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Wer bekommt sicher KEIN ETA/eVisitor Visum |
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Wie lange ist ein ETA/eVisitor Visum gültig? |
Ab dem Tag der Ausstellung ist ein ETA/eVisitor Visum für 12 Monate gültig. Theoretisch kann beliebig oft eingereist werden in diesem Zeitraum, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. |
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Was darf NICHT nach Australien eingeführt werden? |
Einfuhr von Obst, Nüssen, Milchprodukten, frischen Lebensmitteln wie Fleisch oder Fisch Weitere Infos unter https://www.border.gov.au/Trav/Ente |
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Eine Liste der teilnehmenden Länder finden Sie -hier-