Australien stellt für Reisende aus 45 Nationen für temporär befristete Aufenthalte entweder ein ETA oder ein eVisitor Visum aus. Nachfolgend haben wir die Berechtigungen nach Herkunftsland und Reisezweck für Interessenten anschaulich erklärt: 

  ETA Visum eVisitor Visum

Welche Länder sind zugelassen?

Brunei, Canada, Hong Kong, Japan, Malaysia, Singapore, South Korea, China, US

European Union, Andorra, Iceland, Liechtenstein, Monaco, Norway, San Marino, Switzerland and Vatican City

Wo liegt der Unterschied zwischen ETA und eVisitor?

Im Kern ist das ETA und eVisitor Visum gleich

Voraussetzungen für ein ETA/ eVisitor Visum

  • Maximal 3 Monate (90 Tage) am Stück in Australien
  • Antrag MUSS außerhalb Australiens gestellt werden
  • Gültiger Reisepass, keine Vorstrafen, keine Tuberkulose
  • Touristische oder berufliche Reise ohne Erwerbsabsicht in Australien

Was darf ich mit einem ETA/eVisitor Tourist Visum machen?

Freizeit, Erholung, Urlaubsreise, Besuch von Freunden oder Familienangehörigen.

Was darf ich mit einem ETA/eVisitor Geschäftsvisum machen?

Geschäftsanbahnungen, Orientierungsreisen, Teilnahme an Messen und Konferenzen, Geschäftsverhandlungen

Wer bekommt sicher KEIN ETA/eVisitor Visum

  • Reisende über 75 Jahren haben ein Besuchervisum zu beantragen und Gesundheitsnachweis zu erbringen
  • Reisende mit krimineller Vergangenheit
  • Reisende mit schweren chronischen Krankheiten wie Tuberkulose

Wie lange ist ein ETA/eVisitor Visum gültig?

Ab dem Tag der Ausstellung ist ein ETA/eVisitor Visum für 12 Monate gültig. Theoretisch kann beliebig oft eingereist werden in diesem Zeitraum, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. 

Was darf NICHT nach Australien eingeführt werden?

Einfuhr von Obst, Nüssen, Milchprodukten, frischen Lebensmitteln wie Fleisch oder Fisch

Weitere Infos unter https://www.border.gov.au/Trav/Ente

 

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Eine Liste der teilnehmenden Länder finden Sie -hier-